Es gibt Regeln, wenn der Händler mit der Lieferung in Verzug ist. Die schreibe ich hier nicht, weil das recht viel und kompliziert ist.
Im Endeffekt wird dann alles wieder ausgehebelt, weil bei "höherer Gewalt" wieder alles nicht gilt.
Der Händler hat praktisch nie Schuld, wenn es um den Lieferverzug geht.