Wie geschrieben: es kommt auf den Einzelfall an. Bei mir sind sie dabei (Rentner mit zusätzlichen Erträgen in der Anlage KAP).
Es kommt nicht auf den Einzelfall an. Das Gesetz gilt für alle. Bei dir als Rentner gilt das gleiche wie bei meinem Sohn als Beamter, wie bei meiner Schwiegertochter als Angestellte. Bin auch Rentner. Kapitalerträge werden in Deutschland pauschal mit 25%, soweit sie den Freibetrag übersteigen, versteuert.. Im Einkommenssteuerbescheid sind die Kapitalerträge in der Position "Zu versteuerndes Einkommen" nicht enthalten.