Bei meinen Einkommenssteuerbescheiden habe ich auf der ersten Seite "Gesamtbetrag der Einkünfte" und auf der zweiten Seite: "Einkommen / zu versteuerndes Einkommen" (nach Abzug von z.B. Sonderausgaben Altersvorsorge, Krankenversicherung...).
Das Letztere wird angerechnet (Staffelung 45.000 / 60.000 / 80.000), oder?
Ich denke es ist zu versteuerndes Einkommen PLUS Kapitalerträge