Hallo zusammen in die Runde,
dass das Thema so heikel ist, war mir anfangs gar nicht so bewusst! Natürlich weiß ich, dass auf der Autobahn in Baustellen oder generell überall dort, wo die Fahrspurbreite durch das entsprechende Verkehrszeichen (Zeichen 264) begrenzt ist, ausschließlich die tatsächliche Gesamtbreite inklusive Außenspiegeln maßgeblich ist.
Dass ausgerechnet dieser entscheidende Wert aber nirgends so richtig in den offiziellen Zulassungspapieren steht (im Fahrzeugschein unter Feld 19 ist ja bekanntlich nur die reine Karosseriebreite vermerkt), ist schon echt ein starkes Stück. Ich würde daher auch sagen: Im Zweifel zählt offiziell, was in der Bedienungsanleitung, den Hersteller-Preislisten und den technischen Typendatenblättern hinterlegt ist.
Frage an die Community: Weiß hier jemand genau, wie die Polizei das in der Praxis kontrolliert und woher die Beamten ihre Daten beziehen? Ich habe gehört, dass es durchaus gezielte Kontrollen per Videoaufzeichnung von Brücken gibt, bei denen über das Kennzeichen ein genauer Modellabgleich gefahren wird und wenn es dumm läuft, flattert Wochen später der Bußgeldbescheid ins Haus. Werden Fahrzeuge auch direkt herausgezogen und vor Ort nachgemessen?
Bis jetzt waren alle meine bisherigen Autos stets unter 2,00 m Gesamtbreite, daher hat mich die Thematik im Alltag praktisch nie betroffen, abgesehen von gelegentlichen Fahrten mit größeren Mietwagen, bei denen man ohnehin lieber defensiv unterwegs ist.
Mit dem KIA EV4 werde ich dann, wenn es endlich so weit ist und der Wagen vor der Tür steht, vorsichtshalber alles bis einschließlich 2,10 m strikt meiden und rechts bleiben. Zum Glück sind die meisten neueren Autobahnbaustellen mittlerweile auf 2,20 m oder mehr eingerichtet.