Viele beschweren sich über KIA, da die Lieferfristen nicht eingehalten werden und was noch schlimmer ist - über das Schweigen, was wohl der Grund dafür sei?
Noch am wahrscheinlisten ist, dass es eine Produktionsumstellung auf das Jahr 2027 gibt - aber genaueres weiß niemand.
Heute [2.7.2026] lese ich bei UTOPIA, dass die EU-Richtlinien für viele Fahr- und Unfall-assistenten ab 7.7.2026 tatsächlich in Kraft treten, und für alle neu zugelassene Kraftfahrzeuge gelten.
Interessant könnte sein, dass der Notbrems-assistent auch für Radfahrer funktionieren muß. Eine Option bei KIA, die man extra ordern muß [P2,P3] und die auch weitere 4 Sensoren an den „Ecken“ des Fahrzeugs braucht.
Könnte es vielleicht sein, dass aus DIESEM Grund es zu Lieferfrist-verzögerungen führt?
Und wenn ja, gibt es ein weiteres Problem: was bedeutet in diesem Fall neu zugelassene Kraftfahrzeuge? (Modelljahr oder Zulassung auf den Halter)?
ZitatAb Juli Pflicht: Diese Funktionen sind betroffen
Den Notbremsassistenten gibt es in Autos also schon länger. Bislang reagierten entsprechende automatische Systeme aber hauptsächlich auf vorausfahrende Fahrzeuge. Was ab Juli 2026 neu ist:
- Der erweiterte Notbremsassistent muss jetzt auch Fußgänger:innen und Radfahrer:innen zuverlässig erkennen.
Bei Gefahr einer Kollision leitet der Notbremsassistent selbstständig die Notbremsung ein. Dass der erweiterte Notbremsassistent zur Pflicht wird und mehr Verkehrsteilnehmer:innen erkennen kann, soll vor allem das Risiko schwerer Unfälle im Stadtverkehr senken, wie der Merkur berichtet.
Auch bei anderen Funktionen kommen neue Pflichten:
- Spurhalte-Assistent: Der Notfall-Spurhalteassistent muss künftig auch in Fahrzeugen mit hydraulischer Servolenkung vorhanden sein. Bei elektrischer Servolenkung gilt das bereits seit 2024.
- Ablenkungserkennung: Künftig ist verpflichtend ein System in Neuwagen verbaut, das Anzeichen von Unaufmerksamkeit beim Fahren durch Analyse der Bedienmuster erkennt und die Fahrerin oder den Fahrer bei Ablenkungen entsprechend warnt.
- Fahrzeugfront: Hersteller müssen die Front von Neuwagen künftig so gestalten, dass sie bei einem Zusammenstoß mehr Energie absorbieren und das Verletzungsrisiko für Fußgänger:innen geringer wird.
- Adaptives Bremslicht: Ab Vollbremsungen bei Geschwindigkeiten von 50 Stundenkilometern und mehr wird ein adaptives Bremslicht Pflicht, das dann beim Bremsen schnell blinkt.
Diese Vorschriften gelten nur für neu zugelassene Kraftfahrzeuge. Ältere Modelle nachzurüsten, ist nicht nötig.