Ganzjahresreifen mit "Schneeflocken"-Symbol, sind offiziell (vor dem Gesetz) Winterreifen, damit darf man bei Schnee und Eis fahren, deswegen ziehen da die ganzen Reglungen.
Auch wenn es blödsinnig erscheint, man muss den eingetragenen Geschwindigkeitsindex fahren der eingetragen ist, auch wenn die Kiste langsamer ist.
Man könnte zum TÜV gehen und sich den langsameren Index eintragen/freigeben lassen. Oder bei Winter und GJR den Kleber hinmachen, auch wenn das Auto das nicht schafft.
Allerdingt nur 2 Indizes tiefer.
Ist bei meiner Frau am Audi A3 auch so, der kann nur 188kmh laut Schein, fahren müsste man aber mindestens H Reifen (210).
Da es in der Regel preislich keinen oder einen nicht relevanten Unterschied macht, ist das seit 20 Jahren so.
ZitatIst der Geschwindigkeitsindex aber niedriger als eingetragen, dann darf der Reifen nicht gefahren werden. Hiervon gibt es auch bei der Standard-Sommerbereifung vereinzelt Ausnahmen, nämlich dann, wenn der Fahrzeughersteller bezüglich der Höchstgeschwindigkeit deutlich "überdimensionierte" Reifen für die Serienbereifung eingetragen hat. Über Details kann eine Reifenfachwerkstatt Auskunft geben.
Was auch immer deutlich "überdimensionier" heißt, ich denke 1 Kategorie drüber ist noch nicht deutlich überdimensioniert.