Nein, nicht ganz. Bei den ReifenGRÖSSEN stimmt das, bei Geschwindigkeits- und Lastindex nicht. Sonst dürfte man ja auch keine H oder T-Reifen als Winterreifen fahren. Da reicht ja auch ein Aufkleber.
zum Lastindex:
Eine Abweichung nach unten ist hingegen nicht oder nur in seltenen Ausnahmefällen erlaubt. Diese Abwärtsregelung gilt gleichermaßen für Lastindex und Geschwindigkeitsindex:
Ist die tatsächliche Eigenschaft des Reifens niedriger eingestuft als im Fahrzeugschein gefordert, darf dieser Reifen nicht für das betreffende Fahrzeug verwendet werden.
Die Ausnahme: In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass Fahrzeughersteller Reifen mit einer deutlich höheren Tragfähigkeit fordern, als die tatsächliche Achslast des Fahrzeugs liegt. Die Achslast ist in der Zulassungsbescheinigung unter 7.1 bis 7.3 zu finden.
Quelle: https://www.reifen24.de/info-c…ueber-reifen/lastindex-1/?
Man kann also auch nach unten abweichen, wenn man den Index quasi neu berechnet. Da braucht es keine ABE oder sonst was...