Elektroauto Förderung 2026

  • Fördergeld vom Staat
    Bundestag macht Weg für E-Auto-Prämie frei

    Stand: 17.04.2026 • 13:04 Uhr


    Wer ein neues E-Auto kauft, kann künftig Geld vom Staat bekommen. Mindestens 1.500 Euro und maximal 6.000 Euro sind möglich - rückwirkend zum Jahresbeginn. Das hat der Bundestag beschlossen. Beantragen lässt sich die Prämie aber noch nicht.


    Bundestag beschließt E-Auto-Prämie - rückwirkend ab Januar 2026
    Wer ein neues E-Auto kauft, kann künftig Geld vom Staat bekommen. Mindestens 1.500 Euro und maximal 6.000 Euro sind möglich - rückwirkend zum Jahresbeginn. Das…
    www.tagesschau.de

  • Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung
    Der Koalitionsausschuss hat am 8. Oktober 2025 beschlossen, ein neues Förderprogramm zur Förderung von Elektroautos zu entwickeln, um mehr Privatleuten den…
    www.bundesumweltministerium.de


    Zitat

    Eine Antragsstellung ist voraussichtlich im Mai 2026 möglich. Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2026 neu zugelassen werden. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Entscheidend ist dabei das Datum der Neuzulassung.

  • :) Also ich bin ja mal gespannt :)


    wie kompliziert das Antragsverfahren dann sein wird, tatsächlich in der Praxis.

    Ich habe bis jetzt schon mal im vorrauseilenden Gehorsam die Unterlagen gescannt und auch Elster installiert und eine Kennung beantragt. Und alleine das hat mir schon die Schweissperlen auf die Stirn getrieben.

    Und früher haben das mal die Händler für einen erledigt, meistens beim Kauf verrechnet. Aber diese zeiten sind vorbei, wahrscheinlich rechnet der Staat damit, dass viele den Aufwand scheuen werden.


    Gruss

    Achim

    :) Und immer die Kirch` im Dorf lassen ! :)


    Kia EV4 GT-line in pentametall Metallic, P10, P11, P12, Ganzjahresreifen

  • Bei meinen Einkommenssteuerbescheiden habe ich auf der ersten Seite "Gesamtbetrag der Einkünfte" und auf der zweiten Seite: "Einkommen / zu versteuerndes Einkommen" (nach Abzug von z.B. Sonderausgaben Altersvorsorge, Krankenversicherung...).
    Das Letztere wird angerechnet (Staffelung 45.000 / 60.000 / 80.000), oder?

  • Bei meinen Einkommenssteuerbescheiden habe ich auf der ersten Seite "Gesamtbetrag der Einkünfte" und auf der zweiten Seite: "Einkommen / zu versteuerndes Einkommen" (nach Abzug von z.B. Sonderausgaben Altersvorsorge, Krankenversicherung...).
    Das Letztere wird angerechnet (Staffelung 45.000 / 60.000 / 80.000), oder?

    Ich denke es ist zu versteuerndes Einkommen PLUS Kapitalerträge

    Bestellt 22/01/26: EV4 GT-Line Blue Flame Metallic P10, P11, P12

  • Ich denke nicht. Kapitalerträge werden pauschal mit 25% besteuert und sind deshalb nicht enthalten.

    Das hängt davon ab, ob du die Anlage KAP ausfüllst oder nicht. Wenn du nicht über die Höhe des Freistellungsauftrags kommst, musst du diese nicht ausfüllen. Ich kann in diesem Fall nur von mir selbst schreiben und ich fülle sie zwangsläufig aus. Aber für solche Fragen gibt es schließlich auch Steuerberater oder ähnliches.

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