Jeder sollte seinen Steuerbescheid ansehen und seine eigenen Schlüsse daraus ziehen. Die Anlage KAP ist nicht verpflichtend bei deiner Steuererklärung.
Beiträge von Hawkwind
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Wie geschrieben: es kommt auf den Einzelfall an. Bei mir sind sie dabei (Rentner mit zusätzlichen Erträgen in der Anlage KAP).
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Ich denke nicht. Kapitalerträge werden pauschal mit 25% besteuert und sind deshalb nicht enthalten.
Das hängt davon ab, ob du die Anlage KAP ausfüllst oder nicht. Wenn du nicht über die Höhe des Freistellungsauftrags kommst, musst du diese nicht ausfüllen. Ich kann in diesem Fall nur von mir selbst schreiben und ich fülle sie zwangsläufig aus. Aber für solche Fragen gibt es schließlich auch Steuerberater oder ähnliches.
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Im zu versteuernden Einkommen sind die Kapitalerträge bereits enthalten.
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Fragen und Antworten zur E-Auto-FörderungDer Koalitionsausschuss hat am 8. Oktober 2025 beschlossen, ein neues Förderprogramm zur Förderung von Elektroautos zu entwickeln, um mehr Privatleuten den…www.bundesumweltministerium.deZitatEine Antragsstellung ist voraussichtlich im Mai 2026 möglich. Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2026 neu zugelassen werden. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Entscheidend ist dabei das Datum der Neuzulassung.
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Ich fahre noch einen Mazda MX-30 R-EV, der dem EV4 weichen wird.
Der Plug-in Hybrid war eine gute Methode, um das elektrische Fahren ohne Reichweitenangst und das Laden kennenzulernen. Allerdings ist der 18kWh-Akku speziell im Winter schnell am Ende und sehr zäh beim Laden. Deshalb erfolgt der Umstieg auf den EV4, der einen deutlich gößeren Akku hat und auch die Ladezeiten verkürzen wird.
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In meinem Kaufvertrag steht sowas in der Richtung das ich bis drei Wochen nach vereinbartem Liefertermin an den Kaufvertrag gebunden bin (Die genaue Forumlierung habe ich nicht im Kopf, ich bin unterwegs). Im Kaufvertrag steht auch welcher Zeitraum bindend ist. Bei mir wurde zwar bei Bestellung auch mündlich eine KW mitgeteilt im Kaufvertrag steht aber nur der Monat. In deinem Fall vermutlich relevant, da die KW 10 Anfang des Monats war.
In meinem Kaufvertrag steht die in Deutschland übliche Frist von 6 Wochen nach dem unverbindlichen Liefertermin, nach der du den Verkäufer in Verzug setzen kannst,
Danach kannst du den Verkäufer zur sofortigen Lieferung auffordern. Viel Glück dabei! Bei meinem derzeitigen Fahrzeug wurde der Liefertermin von September auch kräftig überzogen (wurde dann Januar). Begründung war damals die Knappheit der Halbleiter. Irgendeine Ursache wirstt du immer zu hören bekommen, mal war es COVID-19, dann ein querstehendes Schiff im Suezkanals, heute ist es wahrscheinlich der Angriff auf den Iran mit seinen Folgen.
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Was lag bei euch im Handschuhfach?
Das 800er ist in Teilen besser als die Online.Variante, so mein Eindruck.
Im Vorführwagen: die 800 Seiten- Ausgabe.
In meinen Augen ist die identisch zur downgeloadten Version mit 878 Seiten.