Beiträge von Hawkwind
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Kommunikation scheint nicht das Ding von Kia zu sein.
Kommunikation ist bei keinem Autohersteller das Ding. Als Käufer bist du auf Gedeih und Verderb deinem Händler ausgeliefert. Die Hersteller begeben sich doch nicht auf die Ebene der Kunden und kommuzieren mit diesen. War bei meinem jetzigen Auto auch schon so. Der Händler wusste von nichts. Und der Mensch an der Hotline beim Hersteller war anscheinend ein umgeschulter Seelsorger (so war mein Eindruck).
Aber so wie es aussieht, geht es den meisten Herstellern noch viel zu gut. Anders kann ich diese Hochnäsigkeiten nicht interpretieren.
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Laut Handbuch (Seite 292) schaut das so aus.
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Man gewöhnt sich sehr schnell dran. Habe es schon beim jetzigen Auto und finde es sehr angenehm.
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Es gibt im Steuerrecht keine eigenen Schlüsse.
Deutsche Banken melden ausnahmslos alle alle Kapitalerträge an das Finanzamt. Deshalb musst du auch deine Steuer-ID angeben. Ob du KAP ausfüllst oder nicht ist da wurscht. Anders ist das bei Erträgen die im Ausland anfallen! Dafür, und anderes, ist KAP.
Setz dich einfach mal hin, nimm deinen Einkommenssteuerbescheid und rechne nach.
Es ist zunehmend ein Problem, dass Menschen eigene Schlüsse über die Fakten stellen. Sorry, musste mal raus. Und am Ende, hier Antrag für die Prämie, spielen eigene Schlüsse auch keine Rolle. Entweder werden die Kapitalerträge zum Einkommen gerechnet, oder nicht. Das hat aber nichts mit der steuerlichen Definition zu tun.
Im Gegensatz zu vielen anderen Zeitgenossen kann ich noch lesen und rechnen. Und damit ist dieses Thema für mich beendet.
Viel Spaß mit deinem EV4!
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Jeder sollte seinen Steuerbescheid ansehen und seine eigenen Schlüsse daraus ziehen. Die Anlage KAP ist nicht verpflichtend bei deiner Steuererklärung.
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Wie geschrieben: es kommt auf den Einzelfall an. Bei mir sind sie dabei (Rentner mit zusätzlichen Erträgen in der Anlage KAP).
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Ich denke nicht. Kapitalerträge werden pauschal mit 25% besteuert und sind deshalb nicht enthalten.
Das hängt davon ab, ob du die Anlage KAP ausfüllst oder nicht. Wenn du nicht über die Höhe des Freistellungsauftrags kommst, musst du diese nicht ausfüllen. Ich kann in diesem Fall nur von mir selbst schreiben und ich fülle sie zwangsläufig aus. Aber für solche Fragen gibt es schließlich auch Steuerberater oder ähnliches.
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Im zu versteuernden Einkommen sind die Kapitalerträge bereits enthalten.
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