ich hatte es im Post "ich ärgere mich weil.." schon angedeutet. Nach einem ICCU Fehler (kein AC-Laden mehr möglich) steht mein EV4 seit einer Woche in der Werkstatt (noch kein Termin zur Fehlerbeseitigung absehbar...wir bemühen uns).
Der Service-Mitarbeiter besteht darauf das dies ein KIA-Garantiefall ist (er kennt den Unterschied zwischen gesetzlicher Gewährleistung und Garantie nicht, oder will ihn nicht kennen).
Daher hier der Text des Einschreibens an den Händler (evt. auch als Vorlage für andere im Forum..natürlich ohne die Gewähr dass dies rechtssicher ist).
Kurzer Hintergrund: Gewährleistung und KIA-Garantie sind zwei verschiedene Dinge, Gewährleistung bietet dem Kunden mehr Rechte und die Werkstatt muss nicht auf eine "Freigabe" von KIA warten, diese trägt aber das Risiko die Kosten nicht von KIA erstattet zu bekommen.
Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen / Mängelrüge KIA EV, Kennzeichen xx
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe das oben genannte Fahrzeug bei Ihnen als gewerblichen Händler als Neuwagen
erworben. Leider weist das Fahrzeug seit kurzem einen erheblichen Sachmangel auf, den ich hiermit offiziell rüge.
Ich rüge diesen Mangel ausdrücklich im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung (Gewährleistung)
gegenüber dem Autohaus und fordere Sie zur Nacherfüllung auf.
Ich bestehe auf die Behebung des Mangels im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung und nicht über die KIA-Garantie ,
daher müssen Sie auch nicht auf eine Freigabe der Reparatur durch KIA warten, wie Ihr Mitarbeiter mir telefonisch mitgeteilt hatte!
Beschreibung des Mangels:
Das Fahrzeug verweigert die Ladung über Wechselstrom (AC / Wallbox / Ladekabel).
Eine Ladung ist derzeit ausschließlich über DC-Schnelllader möglich, wodurch die Nutzung des Fahrzeugs massiv eingeschränkt ist.
Dies wurde auch durch Ihren Werkstatt-Mitarbeiter nach einem Test an Ihrer eigenen Ladestation bestätigt. Ich bitte Sie,den Defekt durch
Reparatur oder Austausch der betroffenen Komponenten fachgerecht zu beheben.
Für die Durchführung dieser Nachbesserung setze ich Ihnen eine
angemessene Frist von 14 Tagen bis zum xx.xx.yyyy (Sachmangel wurde am xx.xx.yyyy an Sie
gemeldet und Fahrzeug am gleichen Tag zu Ihrer Werkstatt gebracht)
Sollte die Frist fruchtlos verstreichen oder die Nachbesserung fehlschlagen,
behalte ich mir ausdrücklich weitere gesetzliche Rechte wie den
Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Minderung des Kaufpreises vor.
Unabhängig von meinen rechtlichen Ansprüchen erwarte ich nachfolgende Kulanzregelung:
Falls, durch Umstände, die auch Sie nicht beeinflussen können, dennoch
keine Reparatur bis zur Fristsetzung möglich ist,
erwarte ich die Bereitstellung eines kostenfreien Ersatzwagens bis
zur Behebung des Sachmangels (ohne Anrechnung der 3 freien
Leihwagen bei normalem Service über die <Händlername>Service-Card) und die
verbindliche Nennung eines Termins, zu dem das Fahrzeug wieder zur
Verfügung steht.
mit freundlichen Grüßen
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...ging am Freitag morgen per EInschreiben an den Händler. Ich habe im tel. Gespräch noch mal darauf hingewiesen, dass ich die Sache eigentlich nicht eskalieren möchte, bin aber mit den Einschreiben zumindest bei einem Rechtsstreit abgesichert. Deshalb möchte ich den Namen des Händlers auch hier nicht nennen.
...werde euch berichten wie es weiter geht...